Die Bauleitplanung legt fest, wie sich unsere Stadt künftig entwickeln soll. Sie bestimmt beispielsweise, wo gebaut werden darf, welche Flächen geschützt werden und wie neue Wohn- und / oder Gewerbegebiete entstehen. Die Beteiligung der Bürger*innen ist im Rahmen der Bauleitplanung gesetzlich vorgesehen. Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich frühzeitig einzubringen, Hinweise zu geben und Anregungen einzureichen. So können lokale Erfahrungen und unterschiedliche Perspektiven in die Planung und abschließende Entscheidung einfließen. Die Organisation und Durchführung dieser formellen Bürgerbeteiligung liegt beim Ressort Bauen und Wohnen (105) der Stadt.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen kurz und knapp, was Bauleitplanung ist und wie sich Bürger*innen daran beteiligen können. Unten finden Sie dann die konkreten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichungen der Bauleitpläne.
Mehr Informationen
finden Sie auf den städtischen Seiten:
- Online-B-Plan-Auskunft
- Ratgeber Bebauungsplan
- Kurzinfos Bebauungsplanverfahren
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Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit
Die Entwicklung des sogenannten Lokschuppenareals in Vohwinkel stellt derzeit eines der größten Stadtentwicklungsprojekte in Wuppertal dar. Das ehemalige Bahnareal soll als Wohnquartier entwickelt werden und während der BUGA den Auftakt zur Ausstellungsfläche bilden.
Die Fläche war ursprünglich im Eigentum der Bahn. Die Nutzung wurde jedoch aufgegeben und der ehemalige Ringlokschuppen im Jahr 2014 abgerissen. Mit der Planung der BUGA ist die Fläche in den Fokus gerückt. Entstehen soll ein neues, autoarmes Wohnquartier mit rund 450 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Der östliche Bereich des Plangebietes soll dabei temporär als Ausstellungsfläche genutzt und erst nach der BUGA durch Mehrfamilienhäuser bebaut werden. Im Zuge der BUGA entsteht auf der Fläche ein öffentlicher Quartierspark, der auch nach der BUGA erhalten bleibt und in die künftige Wohnbebauung eingebettet ist.
Für die Realisierung des Projektes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich:
Bebauungsplan 1212 – BUGA 5 / Lokschuppenareal –
mit Aufhebung des Bebauungsplanes 170 – Nathrath – und
Teilaufhebung des Bebauungsplans 169 – Nathrath –
und
Flächennutzungsplanänderung 94 – Lokschuppen –
Die Bezirksvertretung Vohwinkel lädt gemeinsam mit dem Ressort Bauen und Wohnen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer der beiden Öffentlichkeitsveranstaltung ein. Diese stellen die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch dar. Bei den Veranstaltungen wird die Planung im Kontext der BUGA ausführlich vorgestellt und es besteht die Möglichkeit Anregungen zu geben und Fragen zu stellen.
Die Veranstaltungen finden statt am
Montag, den 18.05.2026 um 18 Uhr und am
Montag, den 01.06.2026 um 19 Uhr
Jeweils im Gemeindezentrum der Evangelischen Gemeinde, Gräfrather Straße 15, 42329 Wuppertal.
Info:
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Für den Termin am 18.05.2026 werden Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt. Im Übrigen werden in beiden Veranstaltungen dieselben Inhalte präsentiert.
Kontakt
E-Mail: bauleitplaene@stadt.wuppertal.de
Telefon: 0202 563-6672
Weitere Informationen: www.wuppertal.de/bebauungsplaene
Öffentliche Auslegungen
Fragen und Antworten
Ein Bebauungsplan zeigt Ihnen, innerhalb welcher Grenzen und Vorgaben Sie beispielsweise Ihr bestehendes Gebäude erweitern oder ein neues Haus oder eine Garage planen und bauen dürfen.
Ein Bebauungsplan besteht grundsätzlich aus zwei Teilen:
- dem Plan mit zeichnerischen und textlichen Regelungen (den sogenannten Festsetzungen) und
- einer Begründung, in der Ziel und Zweck sowie die wesentlichen Auswirkungen der Festsetzungen erläutert werden.
Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Wuppertal beschlossen und ist als kommunale Satzung für jedermann rechtsverbindlich und damit ein Ortsgesetz. Er gibt also vor, wo und wie Sie bauen können
Ein Bebauungsplan legt fest, wie Sie die Flächen nutzen dürfen. Nachfolgend ein paar Beispiele:
- Art der Nutzung und Bebauung, z. B. Wohnhäuser (Ein- oder Mehrfamilienhäuser), Gewerbebetriebe, Geschäfte, Spielplätze, Schulen,
- Aussagen darüber, welche Grundstücksbereiche Sie bebauen dürfen und welche nicht,
- Informationen darüber, wie hoch Sie Ihr Gebäude errichten können, sowie
- Regelungen zur Dimension und Lage von Straßen, Parkplatzflächen usw.
Sie können als Einzelperson oder Interessengruppe Ihre Anregungen und Bedenken zu städtebaulichen Planungen in Ihrem Umfeld einbringen.
Im Verfahren gibt es zwei Schritte, an denen Sie sich beteiligen können.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Sie können zu konkreten Planvorhaben bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens Stellungnahmen abgeben. Dies kann im Zuge von Bürgerveranstaltungen geschehen oder Sie teilen uns Ihre Anregungen und Bedenken schriftlich mit.
Öffentliche Auslegung
Unter Berücksichtigung der bisher zusammengetragenen Informationen wird die Veröffentlichung des Plans beschlossen. Sie können die öffentlich ausgelegten Entwürfe eines Bebauungsplans online oder im Rathaus Barmen einsehen. Sie haben nochmals die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren, Fragen zu stellen und Stellungnahmen abzugeben.
Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und die Veröffentlichungen finden Sie unten auf dieser Seite.
Öffentlich Sitzungen der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und des Rates der Stadt: Ratsinformationssystem
Presseberichte und öffentliche Bekanntmachungen im Stadtboten: Bekanntmachungen | Wuppertal
Bürgerberatung Bauen: Bürgerberatung Bauen | Wuppertal
Ressort Bauen und Wohnen: Bebauungspläne | Wuppertal


