Die Bauleitplanung legt fest, wie sich unsere Stadt künftig entwickeln soll. Sie bestimmt beispielsweise, wo gebaut werden darf, welche Flächen geschützt werden und wie neue Wohn- und / oder Gewerbegebiete entstehen. Die Beteiligung der Bürger*innen ist im Rahmen der Bauleitplanung gesetzlich vorgesehen. Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich frühzeitig einzubringen, Hinweise zu geben und Anregungen einzureichen. So können lokale Erfahrungen und unterschiedliche Perspektiven in die Planung und abschließende Entscheidung einfließen. Die Planverfahren einschließlich der formellen Beteiligung werden durch die Abteilung 105.1 Bauleitplanung durchgeführt.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen kurz und knapp, was Bauleitplanung ist und wie sich Bürger*innen daran beteiligen können. Unten finden Sie dann die konkreten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichungen der Bauleitpläne.
Mehr Informationen
finden Sie auf den städtischen Seiten:
- Online-B-Plan-Auskunft
- Ratgeber Bebauungsplan
- Kurzinfos Bebauungsplanverfahren
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Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit
Die Bauleitplanung der Stadtverwaltung Wuppertal informiert die Bürgerinnen und Bürger zu der zweiten Änderung des Bebauungsplanes 1094 im Sinne der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Der Skulpturenpark Waldfrieden soll ein zusätzliches Gebäude (Bibliothek mit Seminar) im südöstlichen Bereich an der Buschstraße erhalten. Zur Schaffung des entsprechenden Baurechts muss zunächst der geltende Bebauungsplan geändert werden.
Bis zum 27. November 2026 stehen die Pläne, Erläuterungen und der aktuelle Bebauungsplanentwurf hier zur Einsichtnahme bereit.
Bürgerinnen und Bürger haben während dieser Zeit die Möglichkeit, sich umfassend über das Bauprojekt zu informieren und ihre Anregungen oder Fragen im Verfahren einzubringen.
Als Ansprechpartner im Rathaus steht Herr Foerster von der Abteilung Bauleitplanung telefonisch unter der Nummer 0202 5636696 sowie per E-Mail unter bauleitplanung@stadt.wuppertal.de zur Verfügung.
Veröffentlichung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Bauen und Standortmarketing des Rates der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 17.09.2026 den Beschluss über die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des oben genannten Bauleitplanes gefasst.
Das Ziel der Planung ist die Sicherung des Gebietscharakters und Anpassung vorhandener Baurechte.
Der Entwurf des Bauleitplanes wird vom 14.10.2026 - 13.11.2026 (einschließlich) auf der Internetseite https://www.wuppertal.de/bebauungsplaeneveröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durch das Ressort Bauen und Wohnen (R. 105) findet im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, Gebäude Große Flurstraße 10, Ebene 0 während der Dienststunden statt, und zwar von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen).
Veröffentlicht wird der Bauleitplan mit der Begründung (§ 2a BauGB) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen. Soweit in diesem Bauleitplan auf technische Regelwerke Bezug genommen wird - VDI-Richtlinien sowie Richtlinien anderer Art -, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der vorgenannten auslegenden Stelle bereitgehalten.
Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch per E-Mail (bauleitplaene@stadt.wupppertal.de) übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich, mündlich (am Auslegungsort, s.u.) an das Ressort Bauen und Wohnen (105), Abt. Bauleitplanung (R. 105.1), Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal gerichtet werden. Gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Hilfestellung erhalten Sie unter folgenden Telefon Nummern: 0202 / 563 6496 oder 0202 / 563 7492.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt eine anonymisierte Weitergabe der Stellungnahmen.
Fragen und Antworten
Ein Bebauungsplan zeigt Ihnen, innerhalb welcher Grenzen und Vorgaben Sie beispielsweise Ihr bestehendes Gebäude erweitern oder ein neues Haus oder eine Garage planen und bauen dürfen.
Ein Bebauungsplan besteht grundsätzlich aus zwei Teilen:
- dem Plan mit zeichnerischen und textlichen Regelungen (den sogenannten Festsetzungen) und
- einer Begründung, in der Ziel und Zweck sowie die wesentlichen Auswirkungen der Festsetzungen erläutert werden.
Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Wuppertal beschlossen und ist als kommunale Satzung für jedermann rechtsverbindlich und damit ein Ortsgesetz. Er gibt also vor, wo und wie Sie bauen können
Ein Bebauungsplan legt fest, wie Sie die Flächen nutzen dürfen. Nachfolgend ein paar Beispiele:
- Art der Nutzung und Bebauung, z. B. Wohnhäuser (Ein- oder Mehrfamilienhäuser), Gewerbebetriebe, Geschäfte, Spielplätze, Schulen,
- Aussagen darüber, welche Grundstücksbereiche Sie bebauen dürfen und welche nicht,
- Informationen darüber, wie hoch Sie Ihr Gebäude errichten können, sowie
- Regelungen zur Dimension und Lage von Straßen, Parkplatzflächen usw.
Sie können als Einzelperson oder Interessengruppe Ihre Anregungen und Bedenken zu städtebaulichen Planungen in Ihrem Umfeld einbringen.
Im Verfahren gibt es zwei Schritte, an denen Sie sich beteiligen können.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Sie können zu konkreten Planvorhaben bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens Stellungnahmen abgeben. Dies kann im Zuge von Bürgerveranstaltungen geschehen oder Sie teilen uns Ihre Anregungen und Bedenken schriftlich mit.
Öffentliche Auslegung
Unter Berücksichtigung der bisher zusammengetragenen Informationen wird die Veröffentlichung des Plans beschlossen. Sie können die öffentlich ausgelegten Entwürfe eines Bebauungsplans online oder im Rathaus Barmen einsehen. Sie haben nochmals die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren, Fragen zu stellen und Stellungnahmen abzugeben.
Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und die Veröffentlichungen finden Sie unten auf dieser Seite.
Öffentlich Sitzungen der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und des Rates der Stadt: Ratsinformationssystem
Presseberichte und öffentliche Bekanntmachungen im Stadtboten: Bekanntmachungen | Wuppertal
Bürgerberatung Bauen: Bürgerberatung Bauen | Wuppertal
Ressort Bauen und Wohnen: Bebauungspläne | Wuppertal


