Fragen & Antworten
Hier beantworten wir viele, wenn auch nicht alle Fragen rund um das Thema Bürgerbeteiligung in Wuppertal.
Unter Bürgerbeteiligung versteht man die Beteiligung von Bürger*innen an politischen Entscheidungen. Im Gegensatz zu direktdemokratischen Abstimmungen entscheiden die beteiligten Menschen allerdings nicht selbst über bestimmte politische Vorhaben (wie z.B. die Umgestaltung eines öffentlichen Platzes). Vielmehr teilen sie den demokratisch gewählten Politiker*innen und der Verwaltung in einem organisierten Verfahren ihre Anregungen, Wünsche und Sorgen mit. Diese können und sollten sich in ihrer Entscheidung auf die Beteiligungsergebnisse beziehen. Aber sie sind nicht rechtlich dazu verpflichtet.
Es wird zwischen zwei Arten von Bürgerbeteiligung unterschieden:
a) Formelle Bürgerbeteiligung: Diese Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft etwa die Bauleitplanung d.h. Projekte zur baulichen Veränderung einer Stadt. Häufig wird die Beteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Darüber hinaus sieht die Gemeindeordnung des Landes NRW verschiedene weitere formelle Möglichkeiten der Beteiligung vor:
§ 24 Gemeindeordnung NRW – Anregungen und Beschwerden: Hier ist festgelegt, dass jede und jeder sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Stadtrat oder die Bezirksvertretungen wenden darf, sofern sie sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die politischen Gremien müssen sich dann damit befassen, gegebenenfalls eine Entscheidung treffen und dies dem Antragsteller oder der Antragstellerin mitteilen.
§ 25 Gemeindeordnung NRW – Einwohnerantrag: Beim Einwohnerantrag handelt es sich um ein konkretes Anliegen, mit dem sich Einwohnerinnen und Einwohner an den Rat der Stadt oder an die zuständige Bezirksvertretung wenden. Der Antrag muss von einer bestimmten Anzahl an Personen unterschrieben worden sein (in Wuppertal 8000 Personen). Der Rat der Stadt berät dann über die gewünschte Angelegenheit, trifft eine Entscheidung und informiert die Vertreterinnen und Vertreter des Antrags. Im Gegensatz zu §24 Gemeindeordnung NRW gilt der Einwohnerantrag nur für Einwohnerinnen und Einwohner einer Stadt.
§ 26 Gemeindeordnung NRW – Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Bürgerinnen und Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Antragsberechtigt sind Personen, die am Tag des Bürgerentscheides den Rat der Stadt oder die Bezirksvertretung wählen dürften. Das an den Rat gerichtete Bürgerbegehren muss von mindestens 4 Prozent der Antragsberechtigten unterzeichnet sein. Bei bezirklichen Angelegenheiten gelten andere Prozentzahlen je nach Größe des Bezirks (siehe aktuelle Satzung). Ist das Bürgerbegehren zulässig, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt.
Die Details zu den hier aufgeführten Regelungen finden sich für die Stadt Wuppertal in der „Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden gemäß §§ 25 und 26 GO NRW vom 14.07.2017".
Satzung der Stadt Wuppertal zu Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und -entscheid.
b) Informelle Bürgerbeteiligung: Als informelle Bürgerbeteiligung gelten alle Verfahren, die nicht gesetzlich geregelt sind. Hier gibt es viele unterschiedliche Methoden, die zumeist auf einen Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft über einen bestimmten Sachverhalt abzielen. Den Themen sind dabei nur wenig Grenzen gesetzt. Wichtig ist vor allem, dass es für die Menschen tatsächlich einen Gestaltungsspielraum gibt und ihre Anregungen, Wünsche und Sorgen mit in die Entscheidung der zuständigen Politikerinnen und Politiker einfließen.
Für die Stadt Wuppertal ist Bürgerbeteiligung ein zentraler Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht Bürgerinnen Mitwirkung auch zwischen Wahlen. Beteiligung bringt unterschiedliche Perspektiven zusammen und hilft dabei, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. So entstehen Projekte und Vorhaben, die auf breiterer Akzeptanz beruhen und die Stadt nachhaltig stärken. Bürgerbeteiligung stärkt das Vertrauen zwischen Bürgerinnen, Politik und Verwaltung, fördert Transparenz und ermöglicht es, Entscheidungen zu treffen, die besser auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt sind.
Bei der Stadt Wuppertal ist die Stabsstelle für Bürgerbeteiligung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements dafür zuständig, die Qualität von Beteiligungsprojekten sicherzustellen. Das Team ist Anlaufstelle für Bürger*innen, die sich bei städtischen Vorhaben und Projekten aktiv einbringen möchten und Ansprechpartner*innen in den Fachämtern oder Ratsfraktionen suchen. Gleichzeitig unterstützt das Team die Fachbereiche bei der Prüfung, welche städtischen Vorhaben für Bürgerbeteiligung geeignet sind und welche Methoden dabei zum Einsatz kommen könnten.
Der Beirat Bürgerbeteiligung ist ein Gremium mit Mitgliedern aus Politik, Verwaltung, Bürgerschaft und Initiativen. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht der konstruktive Dialog zu allen Fragen der Bürgerbeteiligung in Wuppertal. Gemeinsam mit der Stabstelle Bürgerbeteiligung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements sorgt der Beirat für die ordnungsgemäße Umsetzung der Wuppertaler Leitlinien für Bürgerbeteiligung.
In Wuppertal haben Verwaltung, Politik und Bürgerschaft gemeinsam Leitlinien für Bürgerbeteiligungentwickelt, um einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für Bürgerbeteiligung zu schaffen. Die Leitlinien sind also übergeordnete Regeln für gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal. Der Rat der Stadt hat diese Regeln im November 2017 bestätigt. Neben grundlegenden Werten für Bürgerbeteiligung wie Transparenz, gute Kommunikation und Frühzeitigkeit, wurde in den Leitlinien auch die Einrichtung eines Beirats Bürgerbeteiligung und die Erstellung einer sogenannten Vorhabenliste festgehalten.
Die Leitlinien wurden in den Jahren 2023 und 2024 extern evaluiert. Der Beirat hat aus den Empfehlungen Maßnahmen abgeleitet, die vom Stadtrat im November 2024 beschlossen wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Es ist die Aufgabe der Stabsstelle für Bürgerbeteiligung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements diese Leitlinien in Zusammenarbeit mit der Politik, den Bürgerinnen und Bürgern und den Fachressorts der Verwaltung mit Leben zu füllen.
Abgesehen von der formellen Bürgerbeteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine klare Festlegung, wann Einwohnerinnen und Einwohner zu beteiligen sind. In Wuppertal wurden Leitlinien entwickelt und vom Rat der Stadt verabschiedet, die den übergeordneten Rahmen für die Bürgerbeteiligung bilden. Für uns als Team Bürgerbeteiligung beginnt gute Bürgerbeteiligung frühzeitig und wird gemeinsam mit den Betroffenen organisiert.
Die Form der Beteiligungsverfahren richtet sich nach dem Thema, zu dem beteiligt werden soll, nach dem Entscheidungsspielraum und dem Zeitpunkt der Beteiligung. Die Liste möglicher Methoden ist lang und vielfältig. Ist ausreichend Zeit vorhanden, bietet sich eine Kombination aus Online-Beteiligung und Vor-Ort-Veranstaltungen (z.B. Bürgerwerkstätten) an.
Die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren werden zusammengefasst und dem politischen Entscheidungsgremium sowie den zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung übergeben. Außerdem sind sie zumeist öffentlich einsehbar (z.B. auf Projektwebsites oder der städtischen Homepage). Je nach Thema und Fragestellung werden die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage verwendet oder in die Planungen der Fachressorts eingearbeitet.
Es gibt unterschiedliche Wege, über geplante Projekte zu erfahren. Alle Möglichkeiten finden Sie hier.
talbeteiligung.de ist die Beteiligungsplattform der Stadt Wuppertal. Hier finden sich alle Informationen rund um das Thema Bürgerbeteiligung in Wuppertal. Vor allem informieren wir Sie, an welchen Beteiligungsprojekten Sie sich aktuell beteiligen können und inwiefern Ihre Rückmeldungen in Entscheidungen von Politik und Verwaltung eingehen. In einigen Beteiligungsprojekten können Sie sich auch auf dieser Seite online beteiligen und beispielsweise Ideen einreichen und diese mit anderen Wuppertaler*innen diskutieren.
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