Bebauungsplan 1264 - Boltenberg & 108. Flächennutzungsplanänderung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Bauen und Standortmarketing des Rates der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 17.09.2026 den Beschluss über die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des oben genannten Bauleitplanes gefasst.
Das Ziel der Planung ist die Sicherung des Gebietscharakters und Anpassung vorhandener Baurechte.
Der Entwurf des Bauleitplanes wird vom 14.10.2026 - 13.11.2026 (einschließlich) auf der Internetseite https://www.wuppertal.de/bebauungsplaeneveröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durch das Ressort Bauen und Wohnen (R. 105) findet im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, Gebäude Große Flurstraße 10, Ebene 0 während der Dienststunden statt, und zwar von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen).
Veröffentlicht wird der Bauleitplan mit der Begründung (§ 2a BauGB) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen. Soweit in diesem Bauleitplan auf technische Regelwerke Bezug genommen wird - VDI-Richtlinien sowie Richtlinien anderer Art -, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der vorgenannten auslegenden Stelle bereitgehalten.
Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch per E-Mail (bauleitplaene@stadt.wupppertal.de) übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich, mündlich (am Auslegungsort, s.u.) an das Ressort Bauen und Wohnen (105), Abt. Bauleitplanung (R. 105.1), Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal gerichtet werden. Gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Hilfestellung erhalten Sie unter folgenden Telefon Nummern: 0202 / 563 6496 oder 0202 / 563 7492.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt eine anonymisierte Weitergabe der Stellungnahmen.

