Wuppertal geht uns alle an: In diesem Jahr plant der Rat der Stadt Ausgaben und Einnahmen der nächsten Jahre. Es ist „Haushaltsjahr“. Um mehr Transparenz und Mitsprache der Wuppertalerinnen und Wuppertaler zu ermöglichen, bieten wir verschiedene Angebote der Bürgerbeteiligung zum Haushalt an. Neben dem Bürgerbudget wird es umfassende Informationen zum Haushalt geben und die Möglichkeit mit dem Kämmerer Dr. Johannes Slawig in Kontakt zu treten.
Untenstehend finden Sie unsere Rubrik "Haushalt einfach erklärt" mit vielen Fragen und Antworten rund um das Thema "Haushalt" und "Kommunale Finanzen". Wollen Sie sich etwas ausführlicher mit dem Thema befassen finden Sie unter den Infobausteinen noch mehr Inhalte zum Thema.
1. Infobaustein 1 "Haushalt und finanzielle Lage in aller Kürze"
2. Infobaustein 2 "Die Ausgangslage zur Haushaltsplanung im Detail"
Haushalt einfach erklärt
Eine sorgfältige und gut geplante Verwendung der finanziellen Mittel ist wichtig. Daher ist auch die Stadt Wuppertal gesetzlich verpflichtet, alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben zu planen und in einem Haushaltsplan festzuschreiben. Man nennt diese Zusammenstellung auch "Budget" oder "Etat". Da Wuppertal diese Planung für zwei Jahre durchführt, wird in diesem Zusammenhang auch über einen „Doppelhaushalt“ gesprochen.
Was hat der Haushalt mit mir zu tun?
Viele städtische Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, Theater, Schulen, Schwimmbäder oder Bibliotheken, werden durch die Stadt finanziert. Diese sorgt auch dafür, dass die öffentlichen Parks sauber gehalten werden, die Straßen in einem guten Zustand sind oder die Müll- und Abwasserentsorgung gesichert ist. Im Haushaltsplan der Stadt wird geregelt, wie viel Geld für welche Aufgabe ausgegeben werden darf.
Wie entsteht ein Haushalt? Wer ist dafür verantwortlich?
Der Rat der Stadt Wuppertal entscheidet über die Verwendung der Wuppertaler Finanzmittel. Dafür legt die Verwaltung den Stadtverordneten einen Entwurf des Haushaltplans vor. Dieser wird anschließend im Rat der Stadt von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien sorgfältig geprüft und diskutiert. Für die Verwaltung hat der Haushaltsplan große Bedeutung, weil sich die Aufgaben und Entscheidungen der Verwaltung direkt aus dem Haushaltsplan ergeben. Erst wenn der Rat der Stadt seine Zustimmung erteilt hat, darf die Stadtverwaltung das Geld grundsätzlich auch ausgeben. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn der Haushalt – wie seit Jahren in Wuppertal auch – aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach der Verabschiedung im Rat noch von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Erst nach Vorliegen dieser Genehmigung kann die Verwaltung den Haushaltsplan vollumfänglich umsetzten. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt das Verwaltungshandeln einer vorläufigen Haushaltsführung. Diese besagt, dass Ausgaben nur in gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, wie z.B. bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben, möglich sind. Die Stadt Wuppertal stellt einen Doppelhaushalt auf, der für zwei Jahre gilt. Zurzeit läuft das Haushaltsplanverfahren für die Jahre 2020 und 2021. Der Haushaltsplanentwurf wird im Spätjahr 2019 in den Rat eingebracht. Endgültig verabschiedet und beschlossen wird er vom Rat in seiner Sitzung am 18. November 2019.
Welche Beschränkungen gibt es für die Stadt bei der Planung?
Grundsätzlich gilt, dass unter dem Strich ein Jahresüberschuss erzielt werden muss. Erst dann ist auch ein Haushalt im Fall der Stadt Wuppertal (und vielen anderen überschuldeten Kommunen) genehmigungsfähig. Zudem können Unterstützungsmaßnahmen des Landes zur Verbesserung des städtischen Haushaltes wie z.B. der Stärkungspakt Stadtfinanzen, an dem auch Wuppertal teilnimmt, zu weiteren Beschränkungen bei der Planung führen. So ist in der Regel ein großer Anteil der Gelder bereits für die Pflichtaufgaben schon verplant. Dabei handelt es sich um Aufgaben von Bund und Land, die von der Stadt umgesetzt werden müssen. Oft binden diese Pflichtaufgaben einen Großteil der verfügbaren Gelder, sodass für die freiwilligen Ausgaben insbesondere in den vorab genannten Fällen nicht mehr viel Spielraum bleibt.Beispiele für Pflichtaufgaben sind z.B. Wahlen, das Meldeamt oder die Regelung des Straßenverkehrs. Beispiele für freiwillige Aufgaben sind z.B. Grünflächen und Park oder das Theater, die Oper oder der Zoo.
Woher bekommt die Stadt das Geld?
Die Einnahmen der Stadt setzen sich aus Steuern, Zuwendungen und anfallenden Gebühren zusammen. Die Grund- und Gewerbesteuer sowie die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind die Haupteinnahmequellen für die Stadt. Hinter dem Begriff des öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelts verstecken sich Dienstleistungen wie zum Beispiel die Gebühren für Abfallbeseitigung, Stadtentwässerung und das Ausstellen von Dokumenten wie den Personalausweis. Unter Zuwendungen fallen beispielsweise die Mittel aus dem Stärkungspakt oder auch die Mittel aus der allgemeinen Gemeindefinanzierung wie Schlüsselzuweisungen oder Investitionspauschalen. Mit diesen Einnahmen bezahlt die Stadt die anfallenden Kosten ihrer laufenden Verwaltungstätigkeit.
Wofür gibt die Stadt ihr Geld aus?
Die Ausgaben setzen sich unter anderem aus Gehältern und Pensionen, Betriebs- und Energiekosten, sozialen Leistungen, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Mieten für öffentliche Gebäude sowie Kosten der Unterkunft sowie Kreditzinsen zusammen. Wie viel Geld die Stadt für welche Posten ausgibt, kann man im Offenen Haushalt der Stadt sehen. Sobald der neue Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020 und 2021 vorliegt, werden diese Daten aktualisiert.
Darüber hinaus ist ab dem 17. Mai 2019 der Jahresabschlussbericht 2018 öffentlich verfügbar, da an diesem Tag der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschussüberwiesen wird. Der Jahresabschlussbericht gibt Aufschluss über die im abgelaufenen Jahr erzielten Erträge und erbrachten Aufwendungen sowie die erhaltenen Ein- und geleisteten Auszahlungen.