Spielregeln

Die Projektidee... 

  1. ... muss in der Zuständigkeit und auf dem Stadtgebiet der Stadt Wuppertal liegen. Projektideen für Bezuschussungen von Projekten von Vereinen sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Projekte, bei denen die Stadt weder Geld an einen Verein geben kann noch die Aufgabe selbst ausführen kann. Dazu zählen zum Beispiel Projektideen, die im Einflussbereich des Landes oder des Bundes oder in privater Hand liegen (Beispiel Geht-Nicht: Trimm-dich-Pfad im Staatsforst Burgholz, da hier das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist).
  2. ... darf maximal 50.000 Euro kosten. Es dürfen keine Folgekosten entstehen (Beispiel Geht-Nicht: Regelmäßige Reinigungskosten für öffentliche Toiletten).
  3. ... muss innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden können.
  4. ... muss einen Mehrwert für Wuppertal haben (also nicht nur Einzelinteressen dienen). Die Ideen dürfen nicht vorsehen, einzelne Personen oder Unternehmen zu begünstigen.

Sonderregelung: In dem Fall, dass für eine Projektidee nicht der Rat der Stadt sondern eine Bezirksvertretung zuständig ist, kann eine Umsetzung der Ideen nicht garantiert werden. Die Bezirksvertretungen werden jedoch während der Detailprüfung über die entsprechenden Ideen in Kenntnis gesetzt und geben eine Stellungnahme dazu ab. So wird ersichtlich sein, ob die Idee eine Chance auf Umsetzung haben wird.

Die Kriterien 1-3 werden durch die Verwaltung geprüft. Kriterium 4 wird durch die Wuppertalerinnen und Wuppertaler im Rahmen des Gemeinwohlchecks am 29. April 2019 geprüft.

Ablauf