Konzept barrierefreier ÖPNV
Die Stadt Wuppertal muss, insbesondere aufgrund
gesetzlicher Vorgaben, wie dem Personenbeförderungsgesetz, aber auch vor
dem Hintergrund der eigenen städtischen Zielsetzungen zur Inklusion ein Konzept
zur Schaffung der Barrierefreiheit im ÖPNV erstellen. Mit ÖPNV ist hier
ausdrücklich der Nahverkehr mit Schwebebahnen und Bussen gemeint.
Der Schienenverkehr und dessen Barrierefreiheit liegt in der Verantwortung des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr.
Grundsatz dieses Konzeptes ist, dass der ÖPNV für
ALLE nutzbar sein soll. Früher wurde die Nutzbarkeit des ÖPNV für Menschen
mit Beeinträchtigungen als „rollstuhlgerecht“ oder „behindertenfreundlich“
bezeichnet. Diese Begriffe greifen aber zu viel kurz. Der ÖPNV muss nach
heutigem Verständnis konsequent frei von allen Barrieren sein, welche seine
Nutzung erschweren, behindern oder sogar verhindern.
Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist im Gesetz zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz
- BGG) definiert.
Das zu erstellende Konzept wird die Belange aller
Menschen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigen. Darunter sind neben
Rollstuhlnutzenden und Menschen mit Sehbehinderung ausdrücklich auch weitere
Personengruppen, wie beispielsweise gehörlose Personen, greifbehinderte
Personen, Personen mit Intelligenzminderung, Personen mit Konzentrations- und
Orientierungsbeeinträchtigung sowie hochbetagte Menschen zu verstehen.
Das Konzept umfasst
- Eine Bestandsaufnahme, insbesondere die
detaillierte Erfassung der Merkmale aller Haltestellen im Stadtgebiet,
- Die Formulierung von Leitsätzen zur Schaffung
eines barrierefreien ÖPNV,
- Die Festlegung von Standards und Anforderungen
für die Handlungsfelder,
- Die Erarbeitung konkreter Maßnahmen sowie
- Festlegung von Prioritäten und Umsetzungsschwerpunkten.
Die Stadt Wuppertal ist in der Verantwortung zur
Planung der „vollständigen Barrierefreiheit“ im ÖPNV und wird, soweit im Rahmen
der kommunalen Hoheit möglich, die Steuerungsrolle in der Realisierung
übernehmen. Die konkrete Umsetzung des Konzeptes liegt jedoch in der
Zuständigkeit verschiedener Institutionen.
Wer Interesse an den gesetzlichen Rahmenbedingen und
den Grundsätzen der Barrierefreiheit hat, findet hier eine
zusammenfassende Darstellung dieser Aspekte.
Wie funktioniert die Beteiligung?
Nachdem in einer ersten Phase allgemeine Anregungen
zur Erreichung der Barrierefreiheit im ÖPNV eingereicht werden konnte, geht es
in der aktuell laufenden zweiten Phase um die Diskussion der allgemeinen
Leitsätze für die Barrierefreiheit im Wuppertaler ÖPNV und der konkreten
Standards in den Handlungsfeldern Haltestellen, Fahrzeuge und
Fahrgastinformation.
Im Anschluss an die zweite Bürgerbeteiligung werden
die eingegangenen Anregungen und Vorschläge ausgewertet und, soweit sie zur
Barrierefreiheit beitragen, in das Konzept übernommen. Ausgehend von den
Leitsätzen und Standards sowie der bereits erfolgten Bestandsaufnahme sind dann
noch Maßnahmen für die Erreichung eines barrierefreien ÖPNV zu entwickeln. Das
fertige Konzept wird voraussichtlich im Oktober in die politischen Gremien zur
Beratung und Beschlussfassung eingebracht werden.
Konkrete Rückfragen zur Nutzung von talbeteiligung.de
können an die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement (Clara Utsch,
Tel.: 563 5749, claraleonie.utsch@stadt.wuppertal.de)
gerichtet werden.