Spielregeln

Die Projektidee... 

1.... muss in der Zuständigkeit und auf dem Stadtgebiet der Stadt Wuppertal liegen. Projektideen für Bezuschussungen von Projekten von Vereinen sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Projekte, bei denen die Stadt weder Geld an einen Verein geben kann noch die Aufgabe selbst ausführen kann. Dazu zählen zum Beispiel Projektideen, die im Einflussbereich des Landes oder des Bundes oder in privater Hand liegen (beispielsweise geht nicht: Trimm-dich-Pfad im Staatsforst Burgholz, da hier das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist).

2.... darf maximal 50.000 Euro kosten. Es dürfen keine Folgekosten entstehen (beispielsweise geht nicht: Regelmäßige Reinigungskosten für öffentliche Toiletten).

3.... muss innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden können.

4.... muss dem Gemeinwohl dienen (also nicht nur Einzelinteressen berücksichtigen). Die Ideen dürfen nicht vorsehen, einzelne Personen oder Unternehmen zu begünstigen.


Außerdem darf ein Verein/ eine Initiative, der/ die im Bürgerbudget 2019 begünstigt wurde, im Bürgerbudget 2021 nicht wieder gefördert werden.

Sonderregelung: In dem Fall, dass für eine Projektidee nicht der Rat der Stadt, sondern eine Bezirksvertretung zuständig ist, kann eine Umsetzung der Ideen nicht garantiert werden. Die Bezirksvertretungen werden jedoch während der Detailprüfung über die entsprechenden Ideen in Kenntnis gesetzt und geben eine Stellungnahme dazu ab. So wird ersichtlich sein, ob die Idee eine Chance auf Umsetzung hat.

Die Kriterien 1-3 werden durch die Verwaltung geprüft. Kriterium 4 wird durch die Wuppertalerinnen und Wuppertaler im Rahmen des Gemeinwohlchecks am 11. Mai 2021 geprüft.


Mikroprojekte:

Unter einem Mikroprojekt wird eine Idee mit Kosten bis maximal 2.000€ verstanden, die vom Ideengeber bzw. der Ideengeberin selbst umgesetzt wird.

Erläuterung: Um mehr Chancengleichheit beim Bürgerbudget 2021 zu gewährleisten, bürokratische Hürden abzubauen und so auch Einzelpersonen und kleinere Initiativen zum Mitmachen zu motivieren, wird ein Teilbudget von 20.000€ aus dem Gesamttopf des Bürgerbudgets für Projekte mit einem Finanzvolumen bis 2.000€ reserviert. Diese Mikroprojekte durchlaufen wie alle anderen Ideen auch den Grobcheck und die erste Abstimmungsphase im April. Das Teilbudget von 20.000€ wird dann aber bereits den bestplatzierten Mikroprojekten unter den TOP100 zugeschlagen, bis die Summe aufgebraucht ist. Diese Projekte nehmen damit also nicht mehr weiter am Verfahren des Bürgerbudgets teil, sondern haben ihr Ziel schon nach der ersten Abstimmungsphase erreicht.

Für den Fall, dass mehr Mikroprojekte unter den TOP 100 sind, als Budget zur Verfügung steht, nehmen die verbleibenden Ideen am weiteren Verfahren teil. Können die 20.000€ nicht vollständig verteilt werden, weil es nur wenige Mikroprojekte unter die TOP 100 geschafft haben, wird die restliche Summe wieder dem Gesamt-Bürgerbudget zugeführt.

Die Auszahlung der Mittel wird wie bei den anderen Gewinnerprojekten erst mit dem neuen Doppelhaushalt im Jahr 2022 erfolgen.