Konzept barrierefreier ÖPNV
Die Stadt Wuppertal muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem Personenbeförderungsgesetz, ein Konzept zur Schaffung der Barrierefreiheit im ÖPNV erstellen. Mit ÖPNV ist hier ausdrücklich der Nahverkehr mit Schwebebahnen und Bussen gemeint. Der Schienenverkehr und dessen Barrierefreiheit liegt in der Verantwortung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr.
Grundsatz dieses Konzeptes ist, dass der ÖPNV für ALLE nutzbar sein soll. Früher wurde die Nutzbarkeit des ÖPNV für Menschen mit Beeinträchtigungen als „rollstuhlgerecht“ oder „behindertenfreundlich“ bezeichnet. Diese Begriffe greifen aber zu viel kurz. Der ÖPNV muss nach heutigem Verständnis konsequent frei von allen Barrieren sein, welche seine Nutzung erschweren, behindern oder sogar verhindern.
Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) definiert.
Das zu erstellende Konzept wird die Belange aller Menschen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigen. Darunter sind neben Rollstuhlfahrer:innen und Menschen mit Sehbehinderung ausdrücklich auch weitere Personengruppen, wie beispielsweise gehörlose Personen, greifbehinderte Personen, Personen mit Intelligenzminderung, Personen mit Konzentrations- und Orientierungsbeeinträchtigung sowie hochbetagte Menschen zu verstehen.
Das Konzept umfasst
- Eine Bestandsaufnahme, insbesondere die detaillierte Erfassung der Merkmale aller Haltestellen im Stadtgebiet,
- Die Formulierung von Leitsätzen zur Schaffung eines barrierefreien ÖPNV,
- Die Festlegung von Standards und Anforderungen für die Handlungsfelder,
- Die Erarbeitung konkreter Maßnahmen sowie
- Festlegung von Prioritäten und
Umsetzungsschwerpunkten.
Die Stadt Wuppertal ist in der Verantwortung zur Planung der „vollständigen Barrierefreiheit“ im ÖPNV und wird, soweit im Rahmen der kommunalen Hoheit möglich, die Steuerungsrolle in der Realisierung übernehmen. Die konkrete Umsetzung des Konzeptes liegt jedoch in der Zuständigkeit verschiedener Institutionen.
Wer mehr darüber wissen möchte, wie eine barrierefreie Haltestelle zu gestalten und was dabei zu beachten ist, kann hier vertiefende Informationen finden. Wer darüber hinaus auch Interesse an den gesetzlichen Rahmenbedingen und den Grundsätzen der Barrierefreiheit hat, findet hier eine zusammenfassende Darstellung dieser Aspekte.
Wie funktioniert die Beteiligung?
Kurz nach Abschluss der ersten Beteiligungsphase beginnt am 22.06.2021 bereits die zweite Phase. Gegenstand wird hierbei die Diskussion der allgemeinen Leitsätze für die Barrierefreiheit im Wuppertaler ÖPNV und der konkreten Standards in den Handlungsfeldern Haltestellen, Fahrzeuge und Fahrgastinformation sein. Es ist vorgesehen, dass die in der ersten Beteiligung aufgenommen Anregungen und Vorschläge hier in den Dialog mit den Bürger:innen einfließen.
Ein Online-Forum am 22. Juni ist als Startschuss für das zweite Beteiligungsverfahren gedacht und bietet die Möglichkeit, ergänzend zur Online-Beteiligung oder auch ausschließlich hierüber mit dem Gutachter und der Verwaltung ins Gespräch zu kommen, um im Rahmen der Veranstaltung bereits Hinweise zu Leitsätzen und Standards geben zu können.
Das Forum wird am 22.06.2021 als Online-Veranstaltung ab 18 Uhr stattfinden. Alle Informationen finden Sie im Kalender.
Im Anschluss an die zweite Bürgerbeteiligung werden die eingegangenen Anregungen und Vorschläge ausgewertet und, soweit sie zur Barrierefreiheit beitragen, in das Konzept übernommen. Ausgehend von den Leitsätzen und Standards sowie der bereits erfolgten Bestandaufnahme sind dann noch Maßnahmen für die Erreichung eines barrierefreien ÖPNV zu entwickeln. Das fertige Konzept wird voraussichtlich im Oktober in die politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht werden.
Konkrete Rückfragen zur Nutzung von talbeteiligung.de können an die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement (Clara Utsch, Tel.: 563 5749, claraleonie.utsch@stadt.wuppertal.de) gerichtet werden.