Leitlinien https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien Neue Ideen zur Diskussion "Leitlinien" de-de Wed, 16 Jun 2021 08:52:35 +0000 http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss monitor@werdenktwas.de (wer denkt was Support) monitor@werdenktwas.de (wer denkt was Support) • Entwicklung und Gestaltung eines für alle Mobilitätseingeschränkte „vollstä... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49310 • Entwicklung und Gestaltung eines für alle Mobilitätseingeschränkte „vollständig barrierefreien ÖPNV“ als langfristig angelegte und kontinuierlich zu verfolgende Zielsetzung!
• Dies bedeutet in der Konsequenz die Schaffung und Sicherung einer barrierefreien Auffindbarkeit, eines barrierefreien Zugangs und einer barrierefreien Nutzbarkeit
- für alle Benutzergruppen/ alle Mobilitätseinschränkungen (ausdrücklich auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen)
- entsprechend dem jeweils aktuellen „Stand der Technik“
- mit einer weitgehend flächendeckenden Gewährleistung (mit konkreter Festlegung von Ausnahme)
- flankiert mit barrierefreien Informationsketten
Wed, 16 Jun 2021 08:52:35 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49310
• Die Schaffung eines barrierefreien ÖPNV beinhaltet mit dem Anspruch „Design... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49309 • Die Schaffung eines barrierefreien ÖPNV beinhaltet mit dem Anspruch „Design für alle“ einen Gestaltungsprozess, welcher Verbesserungen für möglichst alle Fahrgäste erreicht.
• Vorzusehen ist eine umfassende Berücksichtigung der Belange aller Nutzergruppen, soweit der „Stand der Technik“* dies ermöglicht und die Maßnahme nicht zu wesentlichen Nachteilen für eine andere Nutzergruppe führt.
• Die Schaffung der Barrierefreiheit wird als längerfristiger Prozess verstanden.
• Aufgrund unterschiedlicher und tlw. widersprüchlicher Nutzungsanforderungen sind barrierefreie Lösungen meist auch ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen verschiedener Nutzergruppen.

* der „Stand der Technik“ ermöglicht ggf. für einzelne Mobilitätsbeeinträchtigungen aktuell keine optimale Lösung

In der Phase I der Bürgerbeteiligung wurde auch auf spezielle Beeinträchtigungen mit spezifischen Anforderungen an die Ausgestaltung der Fahrzeuge und Haltestellen hingewiesen (Wirbelsäulenverletzung erfordert höhere Sitze mit Polster).
Wed, 16 Jun 2021 08:51:09 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49309
• Die „vollständige Barrierefreiheit“ erfordert eine durchgängige, lückenlose... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49308 • Die „vollständige Barrierefreiheit“ erfordert eine durchgängige, lückenlose und barrierefreie Gestaltung der Mobilitätsketten im ÖPNV-System, inkl. der zugehörigen Informationsketten.
• Bei allen Planungen und Vorhaben müssen auch die außerhalb des unmittelbaren ÖPNV liegenden Abschnitte der Mobilitätsketten berücksichtigt werden. (insbesondere Fußwege zu den Haltestellen)
• Die ÖPNV-Anlagen, -Fahrzeuge und -Angebote, die (noch) nicht barrierefrei nutzbar sind, müssen über eine Informationsquelle identifizierbar sein.

In der Bürgerbeteiligung (Phase I) wurde benannt, dass Bedarfsverkehre nicht nur digital bestellbar sein dürfen, sondern auch analoge und telefonische Bestellwege vorzusehen sind.
Wed, 16 Jun 2021 08:50:03 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49308
• Der Fokus des Infrastrukturausbaus liegt auf Haltestellen mit hoher Fahrgas... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49307 • Der Fokus des Infrastrukturausbaus liegt auf Haltestellen mit hoher Fahrgastfrequentierung und/ oder im unmittelbaren Nahbereich von Einrichtungen mit besonderer/ spezifischer Bedeutung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
• Es erfolgt dazu eine Ermittlung der Prioritätenreihung mit einem Punktesystem mit den Kriterien:

- Fahrgastnachfrage und Fahrgastpotential (Umfeldanalyse)
- Einrichtungen bzw. Nutzungen mit Bedeutung speziell für Mobilitätseingeschränkte im Nahbereich
- Systembedeutung und Nutzungsmuster der Haltestelle (Linien und Takt > Umstieg und Wegeleitung)
- infrastruktureller Handlungsbedarf (& Aufwand) an der Haltestelle (insbes. Einstiegshöhen und Zugang zum Bahnsteig/ Haltestellenkante sowie Ausstattung)

Eine Bürgeranregung beinhaltet die Forderungen, alle Haltestellen in Wuppertal barrierefrei, in Höhe und Qualität wie am Hauptbahnhof, auszubauen.

Weiterhin wurde konkrete Haltestellen genannt, die mit Priorität auszubauen sind
- Langerfelder Markt
- Siedlung Laaken
- Haltestelle Kohlenstraße (stadtauswärts auf Höhe der Discounter verlegen)
Wed, 16 Jun 2021 08:49:18 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49307
Regelmäßiger/ turnusmäßiger Abgleich der Umsetzung nach Prioritätenlisten mit... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49306 Regelmäßiger/ turnusmäßiger Abgleich der Umsetzung nach Prioritätenlisten mit Straßenausbauprogrammen

• Die Prioritätenliste ist regelmäßig/ turnusmäßig einer Revision zu unterziehen und mit dem festgestellten Straßenerneuerungsbedarf/ anstehenden Baumaßnahmen abzugleichen.
• Bei der Realisierung der Barrierefreiheit an Haltestellen ist eine höchstmögliche Flexibilität im Kontext mit anstehenden Tiefbaumaßnahmen zu gewährleisten. Haltestellen mit geringerer Priorität können ggf. bei anstehenden Straßenbaumaßnahmen vorgezogen werden.
Wed, 16 Jun 2021 08:48:03 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49306
• Haltestellenformen, deren Kante spaltfrei* anfahrbar sind (insbesondere Fah... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49305 • Haltestellenformen, deren Kante spaltfrei* anfahrbar sind (insbesondere Fahrbahnrandhaltestellen) sind in der Anwendung zu bevorzugen, da sie eine optimale Barrierefreiheit gewährleisten.
• Vorhandene Busbuchten sind, wenn diese baulich zu kurz für eine spaltfreie Anfahrbarkeit ausgebildet sind, insbesondere an den nachfragestarken Haltestellen sukzessive entsprechend umzubauen.
• Busbuchten sollen als Neubau bzw. Umbau aus Sicht der Barrierefreiheit nur an Hauptverkehrsstraßen mit sehr hoher Verkehrsbelastung und/ oder Geschwindigkeiten von über 50 km/h vorgesehen werden.

* „spaltfrei“ im Sinne der Barrierefreiheit; Restspalt zwischen Bordsteinkante und Fahrzeugeinstieg < 5 cm
Wed, 16 Jun 2021 08:46:53 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49305
• Neben dem spalt- und stufenfreien Einstieg* und der baulichen Langlebigkeit... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49304 • Neben dem spalt- und stufenfreien Einstieg* und der baulichen Langlebigkeit, gewährleistet durch dafür möglichst optimal geeignete Bordsteine, sind ausreichende Platzverhältnisse für die verschiedenen Nutzungsanforderungen (Orientierung, Bewegung, Aufenthalt) an einer Haltestelle zu gewährleisten.
• Ist eine barrierefreie Gestaltung am bestehenden Standort nicht realisierbar, ist im umliegenden Straßen- und Fußgängerbereich konsequent die Alternative von Verlegungen und Anpassungen in Erwägung zu ziehen.

* „spaltfrei“ im Sinne der Barrierefreiheit; Restspalt zwischen Bordsteinkante und Fahrzeugeinstieg < 5 cm; „stufenfrei“ im Sinne der Barrierefreiheit; Reststufe < 5 cm
Wed, 16 Jun 2021 08:45:59 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49304
Anforderung „Barrierefreiheit“ erfordert konsequente Absicherung einer anhalt... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49303 Anforderung „Barrierefreiheit“ erfordert konsequente Absicherung einer anhaltenden Nutzbarkeit der Infrastruktur im laufenden Betrieb

• Abzusichern ist die barrierefreie Nutzbarkeit durch
- regelmäßige Reinigung,
- turnusmäßige Wartung,
- unverzügliche Schadensbeseitigung (insbesondere Aufzüge),
- ausreichenden Winterdienst.

Die Thematik wurde auch in der Bürgerbeteiligung angesprochen („Fahrstühle müssen funktionieren“).
Wed, 16 Jun 2021 08:45:06 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49303
Verfahren zur Festlegung von allgemeinen Ausnahmen von der „vollständigen Bar... https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49302 Verfahren zur Festlegung von allgemeinen Ausnahmen von der „vollständigen Barrierefreiheit“

• Die Zielvorgabe des PBefG (Schaffung der Barrierefreiheit bis 2022) erfordert vor dem Hintergrund der auch in Wuppertal eingeschränkten finanziellen und personellen Ressourcen die Festlegung von Ausnahmen von der „vollständigen Barrierefreiheit“.
• Die festgelegten Ausnahmen müssen nachvollziehbar begründet sein.
• Ausnahmen sind insbesondere in Erwägung zu ziehen

- bei problematischen örtlichen Gegebenheiten,
- längeren Fristen für Planung der Maßnahmen bzw. Beschaffung der Fahrzeuge,
- unverhältnismäßig hohen Kosten im Einzelfall,
- (aktuell noch) fehlende technische Lösung für die Schaffung der Barrierefreiheit.
Wed, 16 Jun 2021 08:43:24 +0000 https://talbeteiligung.de/topic/nvpleitlinien/#thought49302