Ablauf und Spielregeln des Bürger*innenbudgets 2023

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Vom 1. bis zum 26. März können Sie über talbeteiligung.de, per E-Mail, Brief, Telefon oder einer Bezirksstation Ihre Ideen einreichen. Parallel prüft die Verwaltung im Grobcheck, ob die Kriterien (siehe Spielregeln) erfüllt sind. Alle Ideen, bei denen dies der Fall ist, werden zur ersten Abstimmungsphase um die TOP 100 zugelassen.* Sie findet vom 11. April bis 1. Mai online statt. Bei der öffentlichen Veranstaltung „Gemeinwohlcheck“ am 16. Mai in der Gesamtschule Barmen werden die TOP 100 von den teilnehmenden Wuppertaler*innen auf ihren Beitrag zum Gemeinwohl bewertet. Die Verwaltung prüft die 30 dort ausgewählten Ideen im Detail auf Kosten und Umsetzbarkeit und veröffentlicht zu jeder Idee eine Stellungnahme. Die finale Abstimmungsphase startet am 31. August mit der Wahlparty in der Citykirche Elberfeld und geht anschließend bis zum 21. September. Die Abstimmung ist online auf talbeteiligung.de oder in einer der Bezirksstationen möglich. Nach Auszählung aller Stimmen stehen die Gewinnerideen fest. Sie werden vom Rat der Stadt bestätigt, die Umsetzung kann Anfang 2024 beginnen.

Außerdem darf ein Verein/ eine Initiative, der/ die im Bürgerbudget 2021 begünstigt wurde, im Bürger*innenbudget 2023 nicht wieder gefördert werden.

* wenn bei der ersten Abstimmungsphase aufgrund von Stimmengleichheit mehr als 100 Ideen in den Gemeinwohlcheck gewählt werden, wird zwischen den letztplatzieren Ideen mit gleicher Stimmenzahl ausgelost, um die TOP100 festzulegen.



Spielregeln:

Die Projektidee...

... muss in der Zuständigkeit und auf dem Stadtgebiet der Stadt Wuppertal liegen. Förderungen von Vereinsprojekten sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Projekte, bei denen die Stadt weder Geld an einen Verein auszahlen, noch die Aufgabe selbst ausführen kann. Dazu zählen zum Beispiel Projektideen, die im Einflussbereich des Landes oder des Bundes oder in privater Hand liegen (Geht-Nicht-Beispiel: Trimm-dich-Pfad im Staatsforst Burgholz, da hier das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist).

... darf maximal 50.000 Euro kosten. Es dürfen keine Folgekosten entstehen (Geht-Nicht-Beispiel: Regelmäßige Reinigungskosten für öffentliche Toiletten).

... muss innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden können.

... muss einen Mehrwert für Wuppertal haben (also nicht nur Einzelinteressen dienen). Die Ideen dürfen nicht vorsehen, einzelne Personen oder Unternehmen zu begünstigen.

Sonderregelung: In dem Fall, dass für eine Projektidee nicht der Rat der Stadt, sondern eine Bezirksvertretung zuständig ist, kann eine Umsetzung der Ideen nicht garantiert werden. Die Bezirksvertretungen werden jedoch während der Detailprüfung über die entsprechenden Ideen in Kenntnis gesetzt und geben eine Stellungnahme dazu ab. So wird ersichtlich sein, ob die Idee eine Chance auf Umsetzung hat.

Die Kriterien 1-3 werden durch die Verwaltung geprüft. Kriterium 4 wird durch die Wuppertalerinnen und Wuppertaler im Rahmen des Gemeinwohlchecks am 16. Mai 2023 geprüft. Was Gemeinwohl bedeutet, wird nicht vorab durch die Verwaltung festgelegt, sondern am Abend zwischen den Teilnehmenden ausgehandelt. Eine mögliche Orientierung bieten die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals). Mehr Informationen dazu finden Sie mit einem Klick auf die Grafik.